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Pflegeversicherung (2,4%) 0,00 €
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Einkommensteuer 2026

Grundfreibetrag 12.348 €
Eingangssteuersatz 14%
Spitzensteuersatz ab 69.879 € 42%
Reichensteuer ab 277.826 € 45%

Sozialversicherung 2026

Rentenversicherung 9,3%
Krankenversicherung 7,3% + 1,45%
Arbeitslosenversicherung 1,3%
Pflegeversicherung 1,8% (kinderlos 2,4%)
Gesamt (ca.) ~21–22%

Beitragsbemessungsgrenzen

Renten/Arbeitslosen 8.450 €/M
Kranken/Pflege 5.812,50 €/M
Versicherungspflichtgrenze 6.450 €/M

So wird aus Brutto Netto

Von jedem Bruttogehalt behält der Arbeitgeber zwei Blöcke ein und leitet sie weiter: die Sozialversicherungsbeiträge, die er an die Krankenkasse als Einzugsstelle abführt, und die Lohnsteuer samt Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, die an das Finanzamt geht.

Sozialversicherung

Arbeitnehmer tragen rund die Hälfte der Beiträge: 9,3% zur Rentenversicherung, 1,3% zur Arbeitslosenversicherung, 7,3% zur Krankenversicherung plus die Hälfte des Zusatzbeitrags ihrer Kasse (im Schnitt 2,9%, also 1,45%) sowie 1,8% zur Pflegeversicherung. Kinderlose ab 23 zahlen in der Pflegeversicherung 0,6 Punkte mehr, Eltern ab dem zweiten Kind unter 25 je Kind 0,25 Punkte weniger; in Sachsen liegt der Arbeitnehmeranteil bei 2,3%.

Beiträge fallen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze an: 8.450 € im Monat für Renten- und Arbeitslosenversicherung, 5.812,50 € für Kranken- und Pflegeversicherung. Zwischen 603,01 € und 2.000 € (Midijob) sind die Arbeitnehmerbeiträge reduziert, bis 603 € (Minijob) fällt nur der Rentenbeitrag von 3,6% an.

Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer

Für die Lohnsteuer wird das Monatsgehalt auf ein Jahr hochgerechnet. Davon gehen der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €), der Sonderausgaben-Pauschbetrag und die Vorsorgepauschale für die Sozialbeiträge ab. Auf den Rest wird der Einkommensteuertarif angewendet: bis 12.348 € steuerfrei, danach 14% bis 42% (ab 69.879 €) und 45% ab 277.826 €. In Steuerklasse 3 gilt das Splittingverfahren, in den Klassen 5 und 6 entfallen die Freibeträge weitgehend.

Den Solidaritätszuschlag von 5,5% zahlt nur, wer mehr als 20.350 € Lohnsteuer im Jahr zahlt (Klasse 3: 40.700 €). Die Kirchensteuer beträgt 8% der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9%. Kinderfreibeträge senken nicht die Lohnsteuer selbst, sondern nur Soli und Kirchensteuer; das Kindergeld wird separat ausgezahlt.

Beispiel: 4.800 € brutto

Ledig, Steuerklasse 1, keine Kinder, keine Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,9%: Rentenversicherung 446,40 €, Krankenversicherung 420,00 €, Arbeitslosenversicherung 62,40 €, Pflegeversicherung 115,20 € und Lohnsteuer 728,66 €. Netto bleiben 3.027,34 €. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich eigene Sozialbeiträge von rund 1.015,20 € sowie Umlagen und den Beitrag zur Berufsgenossenschaft.

Was der Rechner nicht abbildet

Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, geldwerte Vorteile (etwa ein Dienstwagen), private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Erstattungen über die Steuererklärung sind nicht berücksichtigt. Der Kinderfreibetragszähler wird vereinfacht angesetzt: 0,5 je Kind in den Klassen 1 und 2, 1,0 je Kind in den Klassen 3 und 4.

Häufig gestellte Fragen

Wie berechnet sich die Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer wird nach dem progressiven Steuertarif berechnet. In 2026 ist Einkommen bis 12.348 € steuerfrei (Grundfreibetrag). Darüber steigt der Steuersatz von 14% bis maximal 45%.

Was ist der Solidaritätszuschlag?

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der Lohnsteuer. Seit 2021 zahlen ihn nur noch Besserverdiener: 2026 fällt er erst bei einer Lohnsteuer über 20.350 € jährlich an (Steuerklasse 3: 40.700 €), darüber gilt eine Milderungszone.

Muss ich Kirchensteuer zahlen?

Kirchensteuer zahlen nur Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft. Sie beträgt 8% (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9% (übrige Bundesländer) der Lohnsteuer.

Was bedeuten die Steuerklassen?

Die Steuerklasse bestimmt die Höhe der monatlichen Lohnsteuer. Klasse 1 gilt für Ledige, Klasse 2 für Alleinerziehende, Klasse 3/5 für Ehepaare mit unterschiedlichem Einkommen, Klasse 4 für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen und Klasse 6 für einen Zweitjob.

Wie hoch ist der KV-Zusatzbeitrag 2026?

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung beträgt 2026 2,9%; der Arbeitnehmer trägt die Hälfte (1,45%) zusätzlich zu 7,3%.